Schleswig-Holstein hat einen Fonds zur Unterstützung von Bürgerenergieakteuren eingerichtet
Seit Anfang Juli unterstützt das Energiewendeministerium des Landes Schleswig-Holstein Bürgerenergieprojekte in der Startphase mit jeweils bis zu 200.000 Euro. Ziel des von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) verwalteten Fonds ist es, die Förderlücke zwischen Projektidee und Projektumsetzung zu schließen.
Über den Fond können Beratungen, Gutachten und Vorplanungen finanziert
werden, konkret bspw. Steuer- oder Rechtsberatungen,
Machbarkeitsstudien, UVP-Studien oder Maßnahmen zur Information und
Beteiligung der Öffentlichkeit. Falls das Projekt realisiert wird, soll
die Förderung wieder an den Fonds zurückgezahlt werden – falls nicht
kann ggf. auf eine Rückzahlung verzichtet werden. Förderfähig sind
Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen mit
Projektideen aus den Bereichen erneuerbare Energien oder Wärme, aber
auch z.B. zu Mobilität und Energieeffizienz. Auch Kommunen oder
juristische Personen können an geförderten Projekten beteiligt sein,
solange die Mehrheit bzw. ein Vetorecht der natürlichen Personen
bestehen bleibt. Zur Beantragung müssen bei der Energieagentur der IB.SH
u.a. Ort, Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen und
ein vorläufiger Finanzierungsplan sowie eine detaillierte
Projektbeschreibung eines noch nicht begonnenen Projektes eingereicht
werden.
Antragsunterlagen und weitere Informationen.